Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma MM Cosmetic GmbH
1. Allgemeines, Vertragsschluss
1.1 Für unsere aktuellen und zukünftigen Angebote, Lieferungen und/oder Leistungen an unsere deutschen gewerblichen Kunden (d.h. gegenüber Unternehmern des § 14 BGB, die diese Waren und/oder Leistungen zur gewerblichen und beruflichen Verwendung erwerben), gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, dies auch dann, wenn wir einzelne Aufträge nicht gesondert bestätigen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn wir diese ausdrücklich schriftlich bestätigen. Dieses
Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Mit Erteilung des Auftrags, spätestens mit Entgegennahme der unsererseits gelieferten Waren und/oder erbrachten Leistungen erkennt der Besteller die ausschließliche Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen ausdrücklich an. Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Besteller der Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen widerspricht.
1.2 Sämtliche Liefervereinbarungen, sowie etwaige Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Erklärungen zu seiner Beendigung sowie sonstige Erklärungen Mitteilungen bedürfen der Textform (d. h. auch per Telefax oder E-Mail), soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, soweit wir sie nicht ausdrücklich als verbindliche Angebote bezeichnen. Ein Liefervertrag kommt auch bei laufender
Geschäftsbeziehung erst dann zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden schriftlich oder in Textform bestätigen. Dies kann auch durch unsere Lieferung ersetzt werden, wobei dann die Absendung der Lieferung für das Zustandekommen des Vertrages maßgeblich ist.
1.3 Besteht zwischen dem Besteller und uns eine schriftliche individualvertragliche Vereinbarung (insbesondere ein Partnervertrag oder eine Zentralregulierungsvereinbarung mit einem Verband, dem der Besteller angehört und dergleichen), gehen die Regelungen eines derartigen Vertrages diesen Bestimmungen vor, soweit ein Widerspruch zwischen den jeweiligen Bestimmungen besteht.
1.4 Seitens des Bestellers sind im Rahmen der jeweils laufenden Verkaufssaison unsere mit ihm spezifisch in Textform vereinbarten Bedingungen für Vor-und Nachorderaufträge, Zielvereinbarungen und dergleichen einzuhalten.
2. Preise, Zahlungsverzug, Aufrechnung
2.1 Es gelten die am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Preise und Rabatte zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Falls nicht in unserer Auftragsbestätigung oder auf individueller Basis anderweitige Absprachen getroffen wurden, verstehen sich unsere Preise auf der Basis der im unsererseits bestätigten Lieferzeitraum gültigen Listenpreise ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung und Frachtkosten, Zoll und andere Nebenabgaben, jedoch zuzüglich
eventueller anfallender Mehrwertsteuer (Incoterms Edition 2010). Für Bestellmengen, die die in unserer jeweilig gültigen Preisliste festgesetzten Mindestmengen und /oder den festgesetzten Mindestauftragswert nicht erreichen, können wir einen Bearbeitungszuschlag berechnen.
2.2 An die für einen Auftrag vereinbarten Preise halten wir uns für einen Zeitraum von sechs Wochen ab Vertragsschluss gebunden. Soweit nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen mit dem Besteller getroffen wurden, sind wir berechtigt im Fall nicht vorherzusehender und von uns nicht zu vertretenden Erhöhungen der unserer Preiskalkulation zugrundeliegenden Faktoren, (insbesondere aufgrund gestiegener Material-, Lohn und Rohstoffkosten,
2.3 Soweit nicht ausdrücklich abweichend schriftlich mit dem Besteller vereinbart, sind unsere Rechnungen seitens des Bestellers spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen gewähren wir dem Besteller ein Skonto von 2 %. Gewährte Nachlässe stehen unter dem Vorbehalt vollständiger korrekter Auftragsabnahme und
fristgerechter Bezahlung. Bei Retoursendungen erfolgt unsererseits eine Rückbelastung von bereits gewährten Rabatten an den Besteller. Bei Teillieferungen sind wir berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen. Nimmt der Besteller am SEPA Lastschriftverfahren teil, erfolgt der Versand des Zahlungs-Avisos 7 Kalendertage vor Fälligkeit der jeweiligen Lastschrift.
2.4 Zahlungen des Bestellers gelten erst dann als bewirkt, wenn wir über die entsprechenden Beträge frei verfügen können. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber unter Berechnung aller Einziehungsund Diskontspesen zu Lasten des Bestellers entgegengenommen.
2.5 Mit Eintritt des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem bei Fälligkeit der Zahlungsforderung geltenden jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung einesdarüberhinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.6 Werden uns Umstände bekannt, die die Leistungsfähigkeit des Bestellers infrage stellen, behalten wir uns ausdrücklich vor, weitere Lieferungen ausschließlich gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, bzw. diese auch zeitlich auszusetzen, bis sämtliche ausstehenden Zahlungen des Bestellers geleistet sind. Ferner sind wir berechtigt, von bereits geschlossenen Lieferverträgen mit dem Besteller ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern
dieser nicht von uns beanspruchte Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen erbringt.
2.7 Zu einer Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Der Besteller kann Zahlungen aufgrund von Mängeln von Teilen unserer Lieferungen oder Leistungen nur in der Höhe zurückbehalten, die dem Minderwert der mangelhaften Lieferung oder Leistung entspricht (Ziffer 4.6 unten). Wir sind berechtigt, Zurückbehaltungsrechte – auch die Einrede des nicht erfüllten Vertrages – durch Sicherheitsleistungen, insbesondere Bankbürgschaften abzu-wenden. Diese Sicherheit gilt spätestens dann als geleistet, wenn der Besteller mit deren Annahme in Annahmeverzug gerät.
3. Lieferung, Lieferhindernisse, Vertragsänderungen
3.1 Liefertermine oder Lieferfristen gelten stets als unverbindlich und angenähert, außer im Fall ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen von Fix-Lieferterminen, sie gelten mit dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Absendung der Ware oder – bei Abholung durch den Besteller – mit rechtzeitiger Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten. In jedem Fall beginnt der Lauf einer Lieferzeit erst dann, wenn sämtliche mit der Lieferung zusammenhängende technische und sonstige Fragen geklärt sind. Wir sind jederzeit berechtigt, Teillieferungen oder vorzeitige Lieferungen vorzunehmen, in diesen Fällen werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig erhoben. Nachbestellungen sowie sämtliche sonstigen seitens des Bestellers gewünschten Modifikationen seiner vormaligen Bestellung gelten als Neuauftrag. Bei aus Bonitätsgründen gesperrten Aufträgen werden die bestätigten Liefertermine ungültig,
nach Aufhebung der Sperre gelten jeweils neue von uns schriftlich zu bestätigende Liefertermine.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart, erfolgen sämtliche unserer Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Ergänzend gelten die lncoterms der Internationalen Handelskammer/Paris in ihrer jeweils neuesten Fassung. Die Ware gilt als vertragsgemäß geliefert, wenn sie den für Endverbraucher geltenden Produktbeschreibungen entspricht. Dies gilt auch bei nur geringfügigen oder handelsüblichen Abweichungen in der Qualität, der Maße, Farbe, des Gewichts und dergleichen, sofern diese Abweichungen nicht den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware wesentlich beeinträchtigen. Sonstige Veränderungen an den von uns gelieferten Waren bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit diese durch technische Entwicklungen bedingt sind, oder technische Verbesserungen repräsentieren.
3.3 Ereignisse höherer Gewalt, öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie Streik, Aussperrung und sonstige Ereignisse, die nicht unserem Betriebsrisiko zuzurechnen sind, verlängern nach unserer Wahl entweder die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Störung oder berechtigen uns von dem konkreten Liefervertrag zurückzutreten. In jedem Fall werden wir den Besteller in Textform von diesen Ereignissen unverzüglich informieren. In diesen Fällen ist die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzug durch den Besteller ausgeschlossen. Gleiches gilt bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten, soweit diese nicht von uns zu vertreten ist. Bei vereinbarten FixLieferterminen
ist der Besteller in diesen vorgenannten Fällen lediglich berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
3.4 Nimmt der Besteller die Waren ganz oder teilweise nicht an, obwohl wir sie ihm vertragsgemäß angeboten haben, unterlässt er eine geschuldete Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, seitens des Bestellers zu vertretenden Gründen, befindet er sich dann im Annahmeverzug. Wir sind in diesen Fällen berechtigt, angemessenen Ersatz der uns dann entstehenden Kosten einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Diese betragen ein Prozent des Wertes der zu lagernden Ware auf der Basis der konkret getätigten Bestellung pro abgelaufener Kalenderwoche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben uns und dem Besteller ausdrücklich unbenommen. Unabhängig davon bleibt es jedoch bei den gesetzlichen Gefahrtragungspflichten im Fall eines derartigen Annahmeverzuges, insbesondere geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware in diesen Fällen unmittelbar auf den Besteller über. Weitergehende Ansprüche aufgrund von Annahmeverzug bleiben unberührt. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht in diesen Fällen unmittelbar auf den Besteller über.
3.5 Wir behalten uns ausdrücklich vor, soweit mit dem Besteller nicht abweichend vereinbart, für den Versand unserer Waren einen Spediteur/Paket-Versender unserer Wahl zu beauftragen. Die Versendung erfolgt dann auf unsere Kosten, aber auf Gefahr des Bestellers. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen von uns gegen die üblichen Transportrisiken versichert. Ist vereinbart, dass der Besteller die Waren abholt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Besteller und im Fall der Abholung durch vom Besteller beauftragte Dritte mit der Übergabe der Ware an diese auf den Besteller über. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so geht mit der Begründung des Annahmeverzuges die Gefahr auf den Besteller über.
3.6 Sind wir mit unserer Lieferung in Verzug, hat der Besteller auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf der Lieferung besteht oder seine sonstigen gesetzlichen Rechte geltend macht. Von der getätigten
Bestellung kann der Besteller bei Verzögerung der Lieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
3.7 Für Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung gilt die Regelung der Ziffer 6.2.
4. Gewährleistung, Mängelrügen; Retouren
4.1 Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen sowie bei unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht
nachstehend anderes bestimmt ist. Umfasst unsere Vertragsleistung auch die Montage gelieferter Waren oder handelt es sich um einen selbstständigen Reparaturauftrag oder sonstige werkvertragliche Leistungen, gelten die nachstehenden Regelungen auch für etwaige Montage-, Reparatur-sowie sonstige Werkleistungen.
4.2 Von uns gelieferte Waren sind unverzüglich nach Ablieferung an den Besteller oder an von ihm bestimmte Dritte sorgfältig zu untersuchen. Sind bereits bei Lieferung äußerlich erkennbare Schäden an der Verpackung der Ware oder an
dieser selbst sichtbar, ist die betreffende Lieferung auf Vollständigkeit und beschädigte Ware im Beisein des Fahrers zu überprüfen und dem Frachtführer der Schaden auf der Empfangsbestätigung schriftlich anzuzeigen (sowie die beschädigte Ware zu fotografieren und andere Beweise sicherzustellen, um spätere Rechtsverluste zu vermeiden. Bei offensichtlichen Mängeln, oder sonstigen Mengen, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, gelten diese als seitens des Käufers genehmigt, wenn uns nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche spezifizierte Mängelrüge des Bestellers zugeht. Bezüglich anderer Mängel, gelten diese als seitens des Bestellers genehmigt, wenn dessen Mängelrüge uns nicht innerhalb von sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der betreffende Mangel zeigte. War der Mangel jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt für den Besteller erkennbar, ist dieser dann für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Soweit die von uns an den Besteller gelieferten Waren nicht selbst von uns hergestellt wurden, sondern von Vorlieferanten bezogen wurden, kommen wir unseren Gewährleistungsverpflichtungen zunächst dadurch nach, dass wir sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den Besteller abtreten. Dieser nimmt die Abtretung erfüllungshalber an. Wir leisten in
diesem Fall lediglich subsidiär und nach gerichtlicher Inanspruchnahme des Vorlieferanten Gewähr.
4.3 Bei Falsch-oder Zuviellieferung ist der Besteller verpflichtet, die entsprechenden Waren originalverpackt und ohne Veränderungen des Originalzustands umgehend an uns zurückzusenden. Der Besteller erhält hierfür einen Rücksendeschein vonuns. Weist die an uns zurückgesandte Ware Beschädigungen oder Veränderungen des Originalzustands auf, oder ist sie nicht mehr originalverpackt und kann die Ware deswegen nicht mehr ohne Mehraufwand unsererseits verkauft werden, so wird der dem Besteller gutgeschriebenen Betrag ausgehend vom gesamten Rechnungsbetrag um dreißig Prozent gekürzt. Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens bleiben ausdrücklich vorbehalten.
4.4 Erweist sich die gelieferte Ware nach unserer Überprüfung tatsächlich als mangelhaft, sind wir zunächst berechtigt, zunächst zu wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Sollte im Fall einer Ersatzlieferung ein Artikel nicht länger verfügbar sein, wird er durch einen anderen Artikel ersetzt, der dem nicht mehr verfügbaren Produkt möglichst nahekommt.
4.5 Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers bleiben ausgeschlossen, wenn und soweit dieser unsere Montage-, Bedienungs- und Wartungs- und/oder Pflegeanleitungen nicht beachtet hat. Gleiches gilt für Schäden, die auf unsachgemäße(n) Einsatz, Verwendung oder Gebrauch, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte und/oder nachlässige Behandlung und/oder natürliche Abnutzung beruhen.
4.6 Wir sind berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Besteller den fälligen Kaufpreis zahlt. Dieser ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzuhalten.
4.7 Der Besteller ist verpflichtet, uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere uns die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken übergeben. Die Ware ist frei von Transportgebühren an uns einzusenden, dieser ist eine konkrete Fehlerbeschreibung sowie eine Kopie der Rechnung/des Lieferscheins beizufügen. Die zum Zweck der Prüfungen Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten (dagegen nicht etwaige Ausbau- und/oder Einbaukosten) tragen wir, falls und insoweit tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich das Mangelbeseitigungsverlangen des Bestellers als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten von diesem ersetzt verlangen. Für den Fall einer Verweigerung einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsererseits, schlägt diese fehl, oder ist sie für den Besteller nicht zumutbar, kann dieser nach seiner Wahl auf der Basis der geltenden gesetzlichen Regelungen von dem geschlossenen Liefervertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatz unter Beachtung der in Ziffer 6. getroffenen Regelungen beanspruchen, dies gilt jedoch nicht bei nur geringfügigen Mängeln.
4.8 Die bloße Angabe von Leistungsdaten oder sonstige Inhalts- oder Leistungsbeschreibungen stellen keine Beschaffenheits- oder Herstellungsgarantie unsererseits dar. Weitergehende Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen werden durch uns nur dann übernommen, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden. In jedem Fall tritt nach Ablauf von zwölf Monaten beginnend mit dem Zugang der Lieferung der konkreten Waren bei dem Besteller die Verjährung seiner Rechte wegen Mängeln ein. Hiervon unberührt bleiben die Verjährungsbestimmungen des Paragrafen 479 BGB sowie sonstige gesetzliche Rechte des Bestellers aufgrund arglistig verschwiegener oder vorsätzlich
verursachter Mängel.
4.9 Ersatzteillieferungen und Rücksendung reparierter Ware erfolgen, soweit diese nicht von unserer Sachmängelhaftung umfasst sind, gegen Erhebung einerangemessenen Versand- und Verpackungskostenpauschale zuzüglich zu der Vergütung der von uns in diesem Zusammenhang erbrachten Leistung. Generell wird nur solche Ware von uns zurückgenommen, die innerhalb der letzten drei Monate gerechnet ab Rechnungsdatum von uns seitens des Bestellers bezogen wurde. Waren, die nicht in unserer aktuell gültigen Preisliste enthalten sind, bzw.
deren Aufmachung verändert wurde, sind generell vom Umtausch, bzw. eine Gutschrift ausgeschlossen. Dies gilt auch für Artikel, die seitens des Bestellers bereits preisausgezeichnet, oder beschädigt sind.
4.10 Für Rechtsmängel gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 4 entsprechend.
5. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherungsrechte
5.1 Wir behalten uns ausdrücklich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungen aus der konkreten Bestellung, bzw. bei laufender Geschäftsbedingung sämtlicher offenstehender Forderungen vor. Bei Einstellung in laufende Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
5.2 Der Besteller ist berechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die Weiterveräußerung erfolgt unter anderem dann nicht im ordnungsgemäßen Geschäftsgang des Bestellers, wenn er mit seinem Kunden ein wirksames Abtretungsverbot vereinbart hat, zulässig ist dagegen die Einstellung in laufende Rechnung. Im Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt
an uns sämtliche Forderungen in Höhe des jeweiligen Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer zuzüglich Nebenkosten und eventueller Zinsen) gegenüber seinen Kunden und/oder sonstigen Dritten ab. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller bis auf unseren Widerruf hin auch nach deren Abtretung berechtigt und verpflichtet. Insbesondere im Falle einer uns bekannt gewordenen Vermögensverschlechterung auf Seiten des Bestellers
sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Soweit nicht abweichend mit uns ausdrücklich vereinbart, ist der Besteller zur Sicherung unserer Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder sonstigen Verfügungen hierüber verpflichtet, die bestehenden Eigentumsverhältnisse an dieser Ware Dritten gegenüber offenzulegen.
5.3 Sämtliche Verfügungen über die Vorbehaltsware, die unsere Rechte beeinträchtigen, wie etwa Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder Abtretungen sind unzulässig. Drohende Eingriffe oder Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen sind uns seitens des Bestellers auf dem schnellstmöglichen Weg in Textform mitzuteilen, damit wir unsere entsprechenden Rechte geltend machen können. Im Fall einer Klage gemäß §771 ZPO hat uns der Besteller die in diesem Zusammenhang entstandenen gerichtlichen außergerichtlichen Kosten zu erstatten, sofern der in Anspruch genommene Dritte hierzu nicht in der Lage ist.
5.4 Der Besteller stimmt ausdrücklich zu, dass wir im Fall einer drohenden Beeinträchtigung unserer Sicherungsrechte befugt sind, die Vorbehaltsware abzuholen oder anderweitig sicherzustellen, wobei diese Sicherstellung dann keine verbotene Eigenmacht darstellt. Wir sind zu diesem Zweck berechtigt, sämtliche Lager- und Geschäftsräume des Bestellers zu betreten, soweit dies zur Durchsetzung unserer Rechte erforderlich ist. Der Besteller verpflichtet sich insoweit zur uneingeschränkten Mitwirkung.
5.5 Wir verpflichten uns, bestehende Sicherheiten dann auf Verlangen des Bestellers freizugeben, falls deren Wert die zu sichernde Forderung um 20% übersteigt. Bei laufender Geschäftsbeziehung gilt der vorgenannte Prozentsatz bezogen auf sämtliche gegen den Besteller bestehenden Forderungen.
5.6 Der Besteller ist verpflichtet, unsere dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden Waren gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige betriebsüblichen Risiken zu versichern und tritt die hieraus resultierenden Ansprüche gegen den Versicherer bezogen auf diese Waren hiermit an uns ab.
6. Haftungsbeschränkungen
6.1 Wir haften unbegrenzt auf Schadensersatz aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (dies sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Liefervertrages erst ermöglichen auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
6.2. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten dann nicht, sofern unsererseits ein Mangel arglistig verschwiegen wurde, wofür der Besteller beweispflichtig ist oder wir eine ausdrückliche schriftliche Garantie für die Beschaffenheit und Funktion der konkreten Ware übernommen haben. Gleiches gilt für eine Haftung aufgrund anwendbarer zwingender gesetzlicher Vorschriften, wie etwa aufgrund
des Produkthaftungsgesetzes sowie im Falle des Lieferverzugs, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war.
6.3 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller nur zurücktreten, wenn wir diesen Mangel zu vertreten haben.
6.4 Im Fall seitens des Bestellers zur Verfügung gestellter Informationen und Instruktionen, Materialien sowie sonstiger Auftragsbestandteile haften wir nicht, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart und der Besteller stellt uns vollumfänglich von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter bereits im Zeitpunkt der Inanspruchnahme frei.
6.5 Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit des Bestellers.
6.6 Unsere Haftung ist der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf eine Haftungshöchstsumme in Höhe des mit dem Besteller im Vorjahr der Inanspruchnahme getätigten Nettojahresumsatzes. Diese Haftungslimitierung gilt nicht, wenn uns Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, für Ansprüche wegen der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie im Falle einer Forderung, die auf einer deliktischen Handlung oder einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos nach §
276 BGB beruhen, oder in Fällen gesetzlich zwingend abweichender höherer Haftungssummen.
6.7 Jegliche weitergehende Haftung unsererseits ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die in dieser Ziffer enthaltenen Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.
7. Geistige Schutzrechte
7.1 Der Besteller erkennt das alleinige geistige Eigentum, bzw. unsere exklusiven Nutzungsrechte an den von uns verwendeten Schutzrechten (hierineingeschlossen sind Marken-, Geschmacks- und Gebrauchsmuster-, Patente, Urheberrechte, etc.) ausdrücklich an und wird weder unmittelbar noch mittelbar Aktivitäten entfalten, die diese Schutzrechte negativ beeinträchtigen könnten.
7.2 Begrenzt auf den Zeitraum des Bestehens der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller räumen wir diesem eine nicht ausschließliche und jederzeit widerrufliche Nutzungslizenz an unseren Schutzrechten ausschließlich für seine eigenen Marketingzwecke im Rahmen und Umfang seiner Funktion im Vertrieb unserer Produkte ein. Dies bezieht sich insbesondere, jedoch nicht ausschließlich auf dieVerwendung unserer Logos, Marken, Abbildungen, Fotografien, Texte und dergleichen, sowie sämtlicher sonstiger uns zustehenden Schutzrechte in von uns ausdrücklich vorab autorisierten Werbe-und Verkaufsförderungsmaterialien des Bestellers, sei es in Print-, PoS- oder internetbasierten Medien (nachstehend die „Materialien“). Jegliche Weitergabe der Materialien an Dritte ist nicht zulässig, außer diese Weitergabe dient lediglich dem Zweck der Erstellung von Werbe -und Verkaufsförderungsmitteln unter Verwendung der Materialien durch seitens des Bestellers beauftragte Agenturen.
7.3 Um sicher zu gehen, dass die seitens des Bestellers offline und online verwendetenMaterialien qualitativ denjenigen Anforderungen entsprechen, die für den Bestand unserer geistigen und gewerblichen Schutzrechte angemessen und erforderlich sind, behalten wir uns vor, jegliche weitere zukünftige Verwendung dieser Materialien von unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung abhängig zu machen. Die Verwendung von Abbildungen von Personen und deren Namen, Referenzen und dergleichen im Zusammenhang mit unseren Produkten, mit denen wir werblich oder in sonstiger Weise verbunden sind, bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung.
7.4 Der Besteller wird veraltete Produktinformationen aus seinen Marketing- und Werbematerialien unverzüglich entfernen und diese durch jeweils aktuelle Informationen ersetzen.
7.5 Bei einem Verstoß gegen in dieser Ziffer 7. enthaltenen Bestimmungen wir uns insbesondere im Wiederholungsfall unabhängig von sonstigen uns in diesem Fall zustehenden Rechten, vor, den Besteller temporär oder auch generell für die Zukunft nicht mehr zu beliefern.
7.6 In jedem Fall einer Beendigung der Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund diese erfolgt, wird der Besteller die Nutzung unserer geistigen Schutzrechte umgehend einstellen, sowie noch in seinem Besitz befindliche Materialien offline und online umgehend nicht mehr verwenden, bzw. Materialien, die wir ihm zu Verkaufsförderungszwecken zur Nutzung überlassen haben, umgehend an uns zurücksenden, oder an einen von uns Beauftragten aushändigen.
7.7 Individuelle weitergehende vertragliche Absprachen mit dem Besteller insbesondere im Bereich von E-Commerce Aktivitäten des Bestellers auf B2CEbene gehen diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vor, soweit sie diesen widersprechen.
8. Datenschutz, Vertraulichkeit 8.1 Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten im Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten insbesondere zu Zwecken einer schnellen und fehlerfreien Abwicklung der getätigten Bestellungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen an zentraler Stelle EDV-mäßig speichern und verarbeiten. Jegliche darüberhinausgehende Nutzung machen wir vom Erhalt der entsprechenden ausdrücklichen vorherigen Einwilligung des Bestellers abhängig.
8.2 Auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Bestellers hin, erteilen wir ihm unentgeltlich Auskunft über die von ihm gespeicherten persönlichen Daten und werden diese ebenfalls auf sein Verlangen hin berichtigen, sperren oder auch löschen, soweit wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind.
8.3 Zum Zweck der Prüfung seine Kreditwürdigkeit und Bonität ermächtigt uns der Besteller zum Austausch von Daten mit entsprechend spezialisierten externen Dienstleistern, wie z.B. der SCHUFA GmbH.
8.4 Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten, soweit dies für die Ausführung der jeweiligen Bestellung erforderlich ist, an Dritte weiterzugeben, ferner, soweit dies mit entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen vereinbar ist, diese auch für eigene Werbezwecke zu nutzen.
8.5 Sämtliche unsererseits dem Besteller überlassene Materialien und Informationen sind von diesem, soweit sie nicht öffentlich zugänglich, allgemein bekannt oder offensichtlich zur Weitergabe bestimmt sind, seitens des Bestellers strikt vertraulich zu behandeln und dürfen seitens des Bestellers ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung weder vervielfältigt, veröffentlicht noch in sonstiger Weise Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind seitens des Bestellers bei Beendigung der Geschäftsbeziehung mit uns nach unserer Wahl umgehend entweder an uns zurückzugeben, und/oder zu vernichten.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
9.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Geschäftsbeziehung mit dem Besteller ist unser Hauptsitz in Anhausen, soweit die konkrete Natur der Verpflichtung nicht dem zwingend entgegensteht.
9.2 Bei Geschäften mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist – soweit nicht ein anderweitiger gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ausschließlicher Gerichtsstand Koblenz Diese vorstehende Zuständigkeitsregelung gilt klarstellungshalber auch für solche Sachverhalte zwischen uns und dem Kunden, die zu außervertraglichen Ansprüchen im Sinne der VO (EG) Nr. 864/2007 führen können. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch bei dem Gericht verklagen, das an seinem Sitz zuständig ist, sowie an jedem sonstigen gesetzlich zuständigen Gericht.
9.3 Für diese Verkaufs-und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und der UN Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG), falls der Besteller seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben sollte. Es wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Rechtswahl auch als eine solche im Sinne von Art. 14 Abs. 1 b) VO (EG) Nr. 864/2007 zu verstehen ist und somit auch für außervertragliche
Ansprüche im Sinne dieser Verordnung gelten soll. Ist im Einzelfall zwingend ausländisches Recht anzuwenden, sind unsere AGB so auszulegen, dass der mit ihnen verfolgte wirtschaftliche Zweck weitestmöglich gewahrt wird.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen von mit dem Besteller geschlossener vertraglicher Vereinbarungen einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform, dieses gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses selbst
10.2 Ein vollständiges oder teilweises Unterlassen oder eine verspätete Geltendmachung irgendeines Rechtes unsererseits gegenüber dem Besteller bedeutet keinen Verzicht auf dieses oder irgendein anderes Recht.
10.3 Mitarbeiter von uns, Handelsvertreter oder sonstige Repräsentanten, die nicht unserer Geschäftsleitung angehören oder nicht mit Prokura oder Handlungsvollmacht ausgestattet sind, sind nicht berechtigt, für uns rechtlich bindende Erklärungen abzugeben, außer wir haben hierzu unsere ausdrücklichevorherige schriftliche Zustimmung erteilt.
10.4 Soweit nicht abweichend in den vorstehenden Bedingungen oder aufgrund zwingender gesetzlicher Haftung unsererseits geregelt, verjähren sämtliche Ansprüche des Bestellers gegenüber uns innerhalb von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, an dem der Besteller von dem entsprechenden Sachverhalt Kenntnis hatte oder gehabt haben müsste, unabhängig von dessen Kenntnis jedenfalls innerhalb von 3 Jahren ab Rechnungsdatum der betreffenden Lieferung, gleich welcher Art diese Ansprüche sind.
10.5 Sollten Bestimmungen dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen ungültig oder rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen unberührt. Die ungültigen oder undurchsetzbaren Regelungen sind dann unsererseits durch rechtsgültige oder durchsetzbare Bestimmungen zu ersetzen die dem wirtschaftlichen Zweck der rechts ungültigen oder rechtsunwirksamen Bestimmung am ehesten entsprechen.
10.6 Wir behalten uns ausdrücklich vor, diese Liefer-und Verkaufsbedingungen, soweit aus unserer Sicht erforderlich, zu ändern und/oder zu ergänzen und werden dem Besteller dann unverzüglich die entsprechend modifizierte neue Version schriftlich zur Verfügung stellen, die dann die vorliegende Version vollumfänglich ersetzt. Dies gilt auch entsprechend für die Vorgängerversion dieser Verkaufsbedingungen.
Sämtliche zum Zeitpunkt der Übermittlung der modifizierten neuen Liefer-und Verkaufsbedingungen seitens des Bestellers bereits getätigten und unsererseits bestätigten Bestellungen werden auf der Basis der Geltung der Vorgängerversion dieser Bedingungen ausgeführt.